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Beamten-Bashing ist verbreitet, kritisiert der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik. Doch es gebe auch positive Gegenbeispiele.
Politik, Wirtschaft, öffentlicher Dienst und Gewerkschaften müssen ein Bündnis schmieden, um Deutschland zu stärken und seine Krisenresilienz zu festigen.
Nur noch 17 Prozent der Bürgerinnen und Bürger trauen dem Staat zu, seine Aufgaben erfüllen könnte. Die Beschäftigten genießen trotzdem weiter ein hohes Ansehen.
Bashing in den Medien, gerichtswidrige Bezahlung und Einschränkungen für das Beamtentum. Wie geht der Staat eigentlich mit seinen Beschäftigten um?
Der Justizvollzug steht seit Jahren unter enormem Druck. Personalmangel, eine stetig steigende Zahl psychisch auffälliger Gefangener und immer komplexere Anforderungen prägen den Arbeitsalltag der Bediensteten.
Ein starkes Land gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst und einem starken Berufsbeamtentum. Das zeigt der dbb mit seiner neuen Kampagne.
Der BSBD Rheinland-Pfalz gratuliert Herrn Dr. Martin herzlich zu seiner Ernennung zum Minister für Justiz und für Verbraucherschutz sehr herzlich. Ebenso gratulieren wir Frau Anja Schraut zur Ernennung zur Staatssekretärin im Ministerium.
Zu einem sehr positiven und wertvollen Meinungsaustausch kam es beim Treffen der Abteilung Sicherheit des Justizministeriums und Vertretern der AG Sicherheit des BSBD.
Ein Rückblick auf die Sitzung und die behandelten Themen
Erfahrungen, Inhalte und Ergebnisse des Seminars nahe Münster
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir euch bereits im Vorwege berichtet hatten, war uns allen klar: Diese Tarifverhandlungen würden kein Selbstläufer werden.
Der Bildungserfolg hängt weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab. Ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot birgt jedoch immense Potenziale für die Chancengerechtigkeit.
Die neue dbb Kampagne hat eine klare Botschaft: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind für alle da, und der dbb steht als gewerkschaftlicher Dachverband jederzeit fest an der Seite der rund 5 Millionen Menschen im Dienst der Menschen.
Die Bundesleitung besteht aus dem dbb Bundesvorsitzenden, einem Zweiten Vorsitzenden undund Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, einem Stellvertretenden Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb und sechs ehrenamtlichen gleichberechtigten Stellvertretern. Als Gast gehören der oder die Vorsitzende der dbb jugend und der oder die Vorsitzende der dbb senioren der Bundesleitung (ohne Stimmrecht) an. Sie führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.
Der Bundesvorstand hat über allgemeine berufspolitische Angelegenheiten zu bestimmen, so weit sie nicht vom Bundeshauptvorstand behandelt werden. Er verwaltet das Bundesvermögen und setzt zu Sachfragen Expertenkommissionen und Beiräte ein. Er tagt in der Regel viermal im Geschäftsjahr.
Der Bundeshauptvorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.
Die Bundestarifkommission besteht aus der Bundesleitung, den Vertreterinnen/Vertretern der tariffähigen Mitgliedsgewerkschaften, den Vorsitzenden der Landesbünde sowie je einem/r Vertreter/in der dbb jugend und der dbb bundesfrauenvertretung. Die Landesbünde können die/den jeweilige/n Vorsitzende/n ihrer Landestarifkommission mit beratender Stimme entsenden. Vorsitzender der Bundestarifkommission ist der Fachvorstand Tarifpolitik, der die laufenden Geschäfte in Tarifangelegenheiten führt. Der Vorsitzende und seine von der Bundestarifkommission zu wählenden sechs Stellvertreter/innen bilden die Geschäftsführung der Bundestarifkommission. Die Bundestarifkommission beschließt über alle Angelegenheiten in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen, Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Die Bundestarifkommission soll in der Regel zweimal im Geschäftsjahr zusammentreten.
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Mark Schallmo
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